Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)

Ab dem 2. August 2021 startete das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV): 
Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.


Die Bestätigung durch Fachbetriebe wird somit zum Regelfall. Nachkontrollen beim Strassenverkehrsamt werden zur Ausnahme. Wer eine Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt statt in einem RBV-Fachbetrieb machen will, muss mit dem Strassenverkehrsamt einen Termin vereinbaren.
 

Informationen für Privatpersonen

Der erste Schritt ist bereits erfolgt, denn Sie befinden sich auf der Infoseite zum RBV des AGVS Sektion Zürich.
 
Hier finden Sie alle unsere RBV-Fachbetriebe, bei welchen Sie innerhalb 30 Tagen ab Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt die Nachkontrolle durchführen können.
 

Weiteres Vorgehen:
 
Vor der Nachkontrolle 
1. Sie suchen sich einen möglichen RBV-Fachbetrieb aus.
2. Sie kontaktieren den Betrieb und vereinbaren einen verbindlichen Termin.

  • Um die Beanstandung beim RBV Partner beheben zu lassen und das RBV zu bestätigen.
  • Nur um das RBV zu bestätigen sofern die Beanstandung durch einen anderen Betrieb behoben wurde.

3. Senden Sie wenn möglich vorgängig den Prüfbescheid per Mail / Fax an den RBV-Fachbetrieb. 


Nachkontrolle
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Bei einer Beanstandung am Unterboden lassen Sie bitte die Motorschutzabdeckung weg. Sollte dies durch den RBV-Fachbetrieb ausgeführt werden müssen können allenfalls Zusatzkosten entstehen.
  • Sie bringen das beanstandete Fahrzeug, den Fahrzeugausweis und den Durchschlag des Prüfbescheid, den Sie beim Strassenverkehrsamt erhalten haben, mit. Ohne den Durchschlag des Prüfbescheid kann kein RBV erfolgen. Fotokopien können nicht akzeptiert werden.
  • Sollte die Beanstandung nicht durch einen RBV-Fachbetrieb repariert worden sein, bringen Sie bitte eine Bestätigung (Rechnung, Lieferschein, Auftrag usw.) zur Prüfung mit worin ersichtlich ist, dass die Beanstandung fachgerecht durchgeführt wurde.
  • Sollte die Beanstandung durch einen Reparaturbetrieb nicht fachgerecht behoben worden sein, ist der RBV-Fachbetrieb berechtigt, die Prüfung unter Kostenfolge abzubrechen. In diesem Fall muss die Beanstandung vor Ort behoben werden. Anschliessend erfolgt ein neuer RBV Prozess.
  • Wurde der RBV Prozess erfolgreich abgeschlossen, wird dieser direkt beim RBV-Fachbetrieb abgerechnet. Allfällige Mehrarbeiten bzw. die Ausführung der nötigen Reparatur zum RBV sind ebenfalls gleich mit dem RBV-Fachbetrieb abzurechnen.
  • Der alte Fahrzeugausweis wird eingezogen.


Nach der Nachkontrolle 

Der RBV-Fachbetrieb bestätigt auf dem Durchschlag des Prüfbescheid das RBV, meldet dem Strassenverkehrsamt elektronisch den Abschluss der Nachprüfung, und übergibt Ihnen den Abschlussbericht mit dem weiteren Vorgehen bezüglich des Fahrzeugausweises.

 

Liste der RBV-Fachbetriebe
 

 

Informationen für Garagisten

Es können sich weiterhin alle Garagisten, welche im Besitz eines ZH-Händlerschilds sind, anmelden.

 

Kontakt:

Für allfällige Fragen zur Administration, wenden Sie sich bitte an:
AGVS Sektion Zürich
Mail:   rbv@agvs-zh.ch
Tel:     044 361 48 00


Kontakt für Garagisten zu technischen oder IT-Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Ronald Betschart
Mail:   ronald.betschart@agvs-zh.ch
Tel:     079 207 53 53

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