Das kommt im Jahr 2024

Verkehrspolitischer Ausblick

Das kommt im Jahr 2024

4. Januar 2024 agvs-upsa.ch – Verkehrspolitisch war das Jahr 2023 eher ruhig. Die eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober brachten keine ganz grossen Veränderungen ausser einem leichten Rechtsrutsch. 2024 dürfte der Bundesrat wichtige Weichenstellungen in der Verkehrspolitik vornehmen. Raoul Studer

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Regelmässige Staus wie hier im Grossraum Zürich sind verkehrspolitische Herausforderungen. Foto: Shutterstock

Anno 2024 werden die Bauarbeiten auf dem Nationalstrassennetz weitergeführt und sollten ein gutes Stück vorankommen. Unter Umständen findet eine grosse Abstimmung punkto Autobahnausbau statt. 

Referendum angekündigt
National- und der Ständerat haben auf Vorschlag des Bundesrats dem Autobahnausbau auf den folgenden Abschnitten zugestimmt: Wankdorf–Schönbühl (BE); Schönbühl–Kirchberg (BE), dritte Röhre Rosenbergtunnel, inklusive Spange Güterbahnhof (SG); Rheintunnel Basel (BS/BL), zweite Röhre Fäsenstaubtunnel (SH) sowie der A1-Abschnitt Le Vengeron-Nyon. Die Kosten werden auf 5,3 Mia. Franken veranschlagt. Gegen diesen Bundesbeschluss haben Parteien, Organisation und Verbände aus dem linksgrünen Lager unter der Federführung des VCS (Verkehrs-Club der Schweiz) erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Abstimmung dürfte noch in diesem Jahr stattfinden.

Bauarbeiten am Gotthard verlaufen nach Plan
Am zweiten Gotthard-Strassentunnel laufen die Arbeiten seit dem Zwischenfall (Riss in der Zwischendecke) vom 10. September 2023 wieder normal weiter. Wegen der Härte des Gesteins sind Sprengungen weiterhin notwendig, sie erfolgen aber noch schonender als bisher. Der Gegenvortrieb im Nordportalbereich dauert noch bis Juni 2024. Die Inbetriebnahme der zweiten Gotthardstrassenröhre ist für 2029 vorgesehen. Danach wird der erste Gotthardstrassentunnel instandgesetzt. Voraussichtlich ab 2032 stehen dann beide Tunnels zur Verfügung.

Grossbaustelle A1
Die Verkehrskapazität des rund 22 Kilometer langen A1-Autobahnabschnitts zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wird regelmässig überschritten. Das Projekt A1 Luterbach–Härkingen 6-Streifen-Ausbau be­seitigt den Engpass auf dem Nationalstrassennetz und beinhaltet die Instandsetzung und Anpassung der Infrastruktur an die Umweltgesetzgebung und Anforderungen des ­Gewässer- und Lärmschutzes. Gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind keine Beschwerden beim Bundesgericht eingegangen. Somit ist die Plangenehmigungsverfügung des Uvek (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) rechtskräftig. Die Vorarbeiten starten im Frühling 2024, die Hauptarbeiten im Mai 2025. Man geht von insgesamt rund acht Jahren Bauzeit ab 2024 aus.

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National- und Ständerat haben dem Bau einer zweiten Röhre beim Fäsenstaubtunnel zugestimmt. Foto: Astra

Neue Strassenfinanzierung
Erhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur kosten Geld. Diese Mittel stammen zum Teil aus der Erhebung der Mineralölsteuer bzw. des -zuschlags auf Autos mit Verbrennungsmotoren. Um das vom Bund gesetzte Ziel zu erreichen, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, braucht es mehr Elektroautos. Tatsächlich nimmt die Zahl der Fahrzeuge laufend zu, auf denen keine Mineralölsteuer erhoben wird. Folglich gehen die Einnahmen zurück. Deshalb hat der Bundesrat das Finanzdepartement und das Uvek beauftragt, ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb auszuarbeiten. Im Astra geht man heute davon aus, dass der Bundesrat die Vernehmlassung dazu im ­Sommer 2024 eröffnen wird.

Mobility Pricing: Warten auf den ­Bundesrat
Der Bund sieht Mobility Pricing als Weg zu einem effizienteren Verkehrssystem. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Machbarkeitsstudien in verschiedenen Kantonen durchgeführt. Momentan befinden sich diese in der Erarbeitung. Anschliessend wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Astra rechnet man damit, dass dies 2024 erfolgen wird.

Reduktion des Motorenlärms
Der Bundesrat hat im Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in die Vernehmlassung geschickt, die bis 23. März 2023 dauerte. Momentan ist das Astra daran, die Ergebnisse der Vernehmlassung auszuwerten, was sehr aufwändig ist. Wann sich der Bundesrat damit befasst, ist heute noch nicht bekannt.

Automatisiertes Fahren
Einige Änderungen des Strassenverkehrs­gesetzes sind auf den 1. Oktober 2023 in Kraft getreten (Stichworte: Milderungen bei Raserdelikten sowie bei Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe). Der Bundesrat hat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will. Wie bekannt, hatte das Parlament im Frühling eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Diese Gesetzesbestimmungen konkretisiert nun der Bundesrat mit zwei Verordnungen. Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 2. Februar 2024. Neu will der Bundesrat die Automatisierungsstufe 3 erlauben. Sie beinhaltet: Autofahrer dürfen das Lenkrad loslassen. Sie müssen aber bereit sein, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben. 

Klima-Initiativen im Anzug
Der Verein Umverkehr hat in neun Städten und in der Gemeinde Ostermundigen BE Klima-Initiativen (Stichwort: Bäume statt Asphalt; die Städte-Initiativen setzen hier an und verlangen, dass umweltverträgliche und platzsparende Verkehrsarten bevorzugt werden) eingereicht. Weitere Klima-Initiativen in Burgdorf und Schaffhausen sind in Vorbe­reitung beziehungsweise in Diskussion. In St. Gallen haben die Initianten ihre Initiative zurückgezogen, nachdem das Stadtparlament einen Gegenvorschlag beschlossen hatte. In Basel-Stadt haben die Stimmbürger am 26. November 2023 die Initiativen klar abgelehnt. Die Abstimmungen in Chur, Winterthur und Zürich sollen im Jahr 2024 stattfinden.

Mobilitätsdateninfrastruktur 
Daten spielen in der Mobilität eine immer wichtigere Rolle: Sie sind nebst der Strassen- und der Schieneninfrastruktur eine dritte systemrelevante Infrastruktur. Der Bundesrat will deshalb eine staatliche Mobilitätsdateninfrastruktur (Modi) aufbauen. Die Modi soll die Nutzung von Mobilitätsdaten (Lieferung, Bereitstellung, Austausch, Verknüpfung, Bezug) verkehrsträgerübergreifend verbessern. Die Modi besteht in einer ersten Phase aus zwei Hauptelementen: Nadim und Verkehrsnetz CH. Die Nadim (Nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität) ermöglicht den standardisierten Austausch von Mobilitätsdaten und damit die Vernetzung von öffentlicher Hand, Mobilitätsanbietern, Entwicklern und Betreibern von digitalen Kundenlösungen (z.B. Apps) sowie weiteren Akteuren wie Wissenschaft und Forschung. Das Verkehrsnetz CH ist eine einheitliche, digitale Abbildung des gesamten Verkehrssystems der Schweiz. Hier sollen alle Daten zu den Verkehrsnetzen und der zugehörigen Infrastrukturen der öffentlichen Hand zentral durch den Bund synchronisiert, erweitert und optimiert werden. Die Finanzierung der Modi soll während der ersten zehn Jahre durch den Bund sichergestellt werden und danach möglichst über Nutzungsgebühren erfolgen.
Nach der Auswertung der Vernehmlassung fanden im laufenden Jahr zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Akteuren statt, um die Bedürfnisse und Interessen definieren zu können. Erste Elemente der Modi sind bereits im Aufbau. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Bundesrat die Botschaft zum Gesetz ans Parlament weiterleiten.

Verkehrsmanagement-Bericht
Schliesslich ist der Bundesrat in Beantwortung von verschiedenen Postulaten daran, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Verkehrsmanagement im alpenquerenden Verkehr, insbesondere auf der Gotthard- und San Bernardino-Achse, verbessert werden kann, um die negativen Auswirkungen des Transitverkehrs durch die Alpen zu reduzieren. Eine Erhöhung des Vignettenpreises wird auch Bestandteil der Auslegeordnung sein. Diesen Bericht wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühling 2024 dem Parlament übergeben.
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